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Digitale Personalakte und DSGVO: Anforderungen an Personalsoftware

Personaldaten gehören zu den sensibelsten Daten im Betrieb. Dieser Ratgeber erklärt, was für die digitale Personalakte nach der Datenschutz Grundverordnung gilt und welche Fragen Sie einem Anbieter stellen sollten, bevor Sie Daten übertragen.

Redaktion SoftwarebriefAktualisiert am 13. Oktober 202611 Min. Lesezeit

Digitale Personalakte: Datenschutz, Rollen und Löschfristen.

Rechtsstand: 13. Oktober 2026. Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis ist in Teilen umstritten und ändert sich durch Rechtsprechung. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Binden Sie bei der Einführung Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls den Betriebsrat ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Personalakten enthalten besonders sensible Daten. Für ihre digitale Führung gelten die Grundsätze der Datenschutz Grundverordnung: Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Sicherheit.
  • Ein Anbieter, der Personaldaten in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Fragen Sie nach Standort, Unterauftragnehmern und Löschung bei Vertragsende.
  • Wichtiger als jede Funktion ist ein Rollen und Rechtekonzept: Wer sieht Gehälter, wer sieht Krankmeldungen, wer sieht Abmahnungen? Prüfen Sie, in welchem Tarif Rechte einstellbar sind.
  • Legen Sie vor dem Start fest, wann Daten gelöscht werden. Für Lohnunterlagen, Zeitnachweise und Bewerbungen gelten unterschiedliche Fristen.
  • Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft und Einsicht. Die Software muss Daten vollständig herausgeben können.
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Was in eine digitale Personalakte gehört

Eine Personalakte sammelt Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen: Vertrag, Stammdaten, Qualifikationen, Gehaltsänderungen, Zeugnisse. Digital kann sie mehr leisten als ein Ordner: Dokumente sind schnell auffindbar, Vorlagen sparen Zeit, Fristen lassen sich überwachen. Mit dem Komfort wächst die Verantwortung, denn ein Zugriffsfehler betrifft nicht ein Papier, sondern potenziell alle Akten.

Typische Inhalte und ihre Sensibilität
InhaltSensibilitätHinweis zum Zugriff
Stammdaten, Anschrift, KontaktdatenNormalPersonalabteilung, Führungskraft nur im nötigen Umfang
Arbeitsvertrag, Änderungen, ZeugnisseErhöhtPersonalabteilung, Geschäftsführung
Gehalt, Bankverbindung, SteuerdatenHochNur Lohn und Personalverantwortliche
Abmahnungen, Gespräche, BeurteilungenHochEng begrenzter Kreis, Protokollierung
Krankmeldungen, Schwerbehinderung, GesundheitsdatenBesonders hochBesondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO, getrennte Ablage, sehr enger Zugriff
BewerbungsunterlagenErhöhtNur am Auswahlverfahren Beteiligte, kurze Aufbewahrung
Die Einstufung ist eine praktische Orientierung. Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter legt sie verbindlich fest.
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Der Rechtsrahmen im Überblick

Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten gilt die Datenschutz Grundverordnung. Sie wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Die genaue Anwendung der Regeln zum Beschäftigtendatenschutz ist teilweise umstritten, auch nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Für Ihre Praxis genügt zunächst ein Überblick über die Grundpflichten.

Pflichten, die bei einer digitalen Personalakte regelmäßig gelten
PflichtWas sie bedeutetVorschrift
GrundsätzeZweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und VertraulichkeitArtikel 5 DSGVO
RechtsgrundlageEs muss eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung geben, bei Beschäftigten zum Beispiel die Durchführung des Arbeitsvertrags oder gesetzliche Pflichten.Artikel 6 und 88 DSGVO, § 26 BDSG
InformationBeschäftigte werden verständlich informiert, welche Daten Sie wofür verarbeiten.Artikel 13 und 14 DSGVO
AuftragsverarbeitungVerträge mit Dienstleistern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, etwa die Anbieter der SoftwareArtikel 28 DSGVO
SicherheitTechnische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sindArtikel 32 DSGVO
VerzeichnisDokumentation der VerarbeitungstätigkeitenArtikel 30 DSGVO
BetroffenenrechteAuskunft, Berichtigung, Löschung, EinschränkungArtikel 15 bis 18 DSGVO
Die Tabelle fasst Grundpflichten zusammen und ist nicht vollständig. Ausnahmen und Besonderheiten klären Sie mit Fachleuten.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, zu denen Gesundheitsdaten zählen, unterliegen strengeren Regeln (Artikel 9 DSGVO). Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu Krankheiten oder zu einer Schwerbehinderung. Nutzen Sie die digitale Akte nur dann für solche Daten, wenn der Zweck klar ist und der Zugriff sehr eng begrenzt wird.

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Rollen und Rechte: Wer darf was sehen

Der häufigste Fehler bei der Einführung ist ein zu offenes Rechtekonzept. Alle Beteiligten sollen schnell loslegen, also bekommen viele Personen weitreichende Rechte. Später ist es schwer, sie zurückzunehmen. Legen Sie das Konzept vor dem Import der Daten fest.

Beispiel für ein Rollenmodell
RolleDarf sehenDarf nicht sehen
BeschäftigteEigene Daten, eigene Dokumente, eigene AnträgeDaten anderer Personen
FührungskräfteAbwesenheiten und Anträge des eigenen TeamsGehälter, Gesundheitsdaten, Abmahnungen anderer Teams
PersonalabteilungAkten, Verträge, EntwicklungsgesprächeGesundheitsdaten, soweit nicht erforderlich
LohnverantwortlicheEntgelt und SteuerdatenBeurteilungen, Gesprächsprotokolle
GeschäftsführungAuswertungen und FreigabenDetails, die sie nicht brauchen
IT und AdministrationTechnische EinstellungenInhalte der Akten, soweit möglich
Beispiel zur Veranschaulichung. Passen Sie die Rollen an Ihre Organisation an.
  • Rechte pro Feld und Dokument: Gute Systeme erlauben, einzelne Bereiche zu sperren.
  • Protokollierung: Wer hat wann welche Akte geöffnet oder geändert? Das ist wichtig für Nachvollziehbarkeit und Nachweise.
  • Vertretungen: Regeln Sie, wie Zugriffe bei Urlaub oder Ausscheiden übergeben werden.
  • Regelmäßige Prüfung: Kontrollieren Sie einmal im Jahr, wer welche Rechte hat.
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Löschen und Aufbewahren

Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den Zweck nötig ist. Gleichzeitig verlangen Gesetze, dass bestimmte Unterlagen aufbewahrt werden. Ein Löschkonzept bringt beides zusammen. Es legt fest, welche Daten wie lange bleiben, wer löscht und wie das nachgewiesen wird.

Orientierung für typische Fristen
UnterlageFristHinweis
Buchungsbelege, zum Beispiel Rechnungen von Dienstleistern8 Jahre§ 147 Abgabenordnung, Ende des Kalenderjahres als Beginn
Lohnkonten und Lohnunterlageneigene FristNach dem Einkommensteuergesetz und den Sozialversicherungsvorschriften, bitte mit Lohnbüro oder Steuerberatung klären
Arbeitszeitnachweise über acht Stunden täglichmindestens 2 Jahre§ 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz
Bewerbungen abgelehnter Personenhäufig etwa 6 MonateOrientierung wegen kurzer Fristen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, im Einzelfall klären
Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnissesnach Bedarf, häufig bis zum Ablauf der VerjährungDie regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Lohnunterlagen folgen eigenen Fristen.
Die Fristen sind Orientierungen. Verbindliche Aussagen für Ihre Unterlagen gibt Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.

Eine Software sollte Löschfristen pro Dokumenttyp erlauben, Erinnerungen geben oder automatisch löschen und das protokollieren. Fehlt diese Funktion, müssen Sie den Prozess organisatorisch lösen, zum Beispiel mit einem jährlichen Termin.

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Auftragsverarbeitung, Standort und Unterauftragnehmer

Cloud Software verarbeitet Daten im Auftrag. Das verlangt einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO, der Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Pflichten und Kontrollrechte regelt. Der Anbieter darf Daten nur nach Ihren Weisungen verarbeiten, muss die Sicherheit gewährleisten, Beschäftigte zur Vertraulichkeit verpflichten und bei Vertragsende Daten löschen oder zurückgeben.

  • Standort: In welchem Land liegen die Daten, auch bei Sicherungen und Support?
  • Unterauftragnehmer: Welche weiteren Dienstleister sind beteiligt, und wo sitzen sie?
  • Drittländer: Werden Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen, und auf welcher Grundlage?
  • Sicherheitsmaßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokolle, Notfallplan.
  • Datenzugriff durch den Anbieter: Wer kann beim Anbieter Ihre Daten sehen, und wie wird das protokolliert?
  • Ende des Vertrags: In welchem Format erhalten Sie Ihre Daten zurück, und wann werden sie gelöscht?

Eine ausführliche Checkliste für Verträge finden Sie im Ratgeber Softwarevertrag prüfen.

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Programme im Katalog: Was zur Akte und zu Rechten belegt ist

Die folgenden Angaben stammen aus den Herstellerquellen. Datenschutz und Sicherheit bewerten wir nicht. Prüfen Sie diese Punkte direkt beim Anbieter und lassen Sie sich Verträge und Nachweise vorlegen.

Akte, Dokumente und Rechte laut Herstellerangaben
ProgrammWas die Quelle nenntPreislogik
PersonioCore mit Profilen, Dokumenten, Berichten und Workflows. Core Pro erweitert unter anderem um API und Rechte.Auf Anfrage, abhängig von Beschäftigten und Apps
KenjoStarter mit Zeit, Urlaub, Dokumenten und Schichtplanung. Growth ergänzt Workflows, Signatur, Berechtigungen und Auswertungen.Kein veröffentlichter Euro Listenpreis
Sage HRBasis mit digitaler Mitarbeiterakte, Organigramm, Selbstbedienung und mobiler App. Keine Lohnabrechnung.Basis 4,50 € je Person und Monat
FactorialCore mit Mitarbeiterverzeichnis, Vorlagen für Eintritt und Austritt, Signatur und Benachrichtigungen.Ab 8 € je Nutzer und Monat, Gesamtpreis abhängig von Modulen
HiBob / BobCore mit Mitarbeiterdaten, Dokumenten, Abwesenheiten, Workflows, Integrationen und Analysen.Individuelles Angebot
Agenda PersonalwesenLohn und Gehalt, Meldewesen, Mitarbeiterportal, digitale Akte, Urlaubsverwaltung.Ab 50 € im Monat plus nutzungsabhängige Kosten
Stand der Herstellerangaben: 25. und 27. September 2026.

Auffällig ist, dass Berechtigungen bei Personio und Kenjo an höhere Stufen gebunden sind. Wer ein feines Rechtekonzept braucht, sollte deshalb nicht den Einstiegspreis vergleichen, sondern den Tarif, in dem die benötigten Rechte enthalten sind.

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Technische Schutzmaßnahmen: Was konkret erwartbar ist

Artikel 32 der Datenschutz Grundverordnung verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Für eine Personalakte ist das Risiko hoch, denn Fehler treffen konkrete Menschen. Konkretisieren Sie den Begriff mit einer Liste, die Sie bei jedem Anbieter abfragen:

Maßnahmen und Fragen an den Anbieter
MaßnahmeWorum es gehtFrage
AnmeldungSchutz vor fremdem Zugriff, etwa durch Zwei Faktor VerfahrenGibt es eine zweite Stufe der Anmeldung, und ist sie für alle Rollen verfügbar?
VerschlüsselungSchutz bei Übertragung und SpeicherungWerden Daten verschlüsselt übertragen und gespeichert?
BerechtigungenZugriff nach Rolle und BereichLassen sich Felder und Dokumente einzeln sperren?
ProtokolleNachvollziehbarkeit von Zugriffen und ÄnderungenWer kann Protokolle einsehen, und wie lange werden sie gespeichert?
SicherungenSchutz vor DatenverlustWie oft wird gesichert, und wie schnell lässt sich wiederherstellen?
Zertifizierungen und PrüfungenNachweise für SicherheitsstandardsWelche Nachweise gibt es, und lassen sie sich vorlegen?
MandantentrennungDaten verschiedener Kunden sind getrenntWie ist die Trennung technisch umgesetzt?
Die Liste dient der Orientierung. Welche Maßnahmen angemessen sind, bewertet Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter.

Ein Zertifikat ersetzt keine Prüfung, aber es zeigt, dass der Anbieter sich Fragen stellen lässt. Anbieter, die auf diese Fragen nicht antworten können oder wollen, sind ein Warnzeichen.

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Wenn etwas schiefgeht: Die Meldung einer Datenpanne

Auch bei guter Vorsorge können Fehler passieren: Eine Akte wird an die falsche Person gesendet, ein Zugang wird gestohlen, ein Anbieter meldet einen Sicherheitsvorfall. Für solche Fälle gilt in der Datenschutz Grundverordnung eine feste Regel: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind der Aufsichtsbehörde grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden zu melden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führen (Artikel 33). Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen informiert werden (Artikel 34).

  • Zuständigkeit: Legen Sie fest, wer im Betrieb Vorfälle entgegennimmt und bewertet.
  • Wege: Beschäftigte wissen, an wen sie sich wenden, auch am Wochenende.
  • Anbieter: Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung sollte regeln, dass der Anbieter Sie unverzüglich informiert.
  • Dokumentation: Halten Sie jeden Vorfall schriftlich fest, auch wenn er nicht gemeldet wird.
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Welche Unterlagen in die digitale Akte gehören

Nicht alles, was Papier war, muss in die digitale Akte. Gerade beim Umstieg lohnt es sich, den Inhalt zu hinterfragen. Der Grundsatz der Datenminimierung gilt auch hier: Speichern Sie, was Sie für das Arbeitsverhältnis brauchen.

  • Behalten und digitalisieren: Arbeitsvertrag und Änderungen, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Nachweise über Pflichtschulungen, Unterlagen zu Urlaub und Abwesenheiten.
  • Getrennt und mit eigenem Zugriff: Abmahnungen, Gesprächsprotokolle, Beurteilungen, Gesundheitsdaten.
  • Prüfen, ob nötig: Bewerbungsunterlagen nach der Einstellung, Kopien von Ausweisen, Ergebnisse von Tests.
  • Nicht aufnehmen: Daten, die für das Arbeitsverhältnis keine Rolle spielen, etwa private Notizen zur Person.

Ältere Papierakten müssen nicht sofort vollständig digitalisiert werden. Beginnen Sie mit aktiven Beschäftigten und lassen Sie Akten ausgeschiedener Personen im Archiv, bis Fristen abgelaufen sind.

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Einführung: Von der Papierakte zur digitalen Akte

  1. Bestand aufnehmen: Welche Akten gibt es, wo liegen sie, wer hat Zugriff?
  2. Aufräumen: Veraltete Dokumente prüfen, nach Löschfristen aussortieren, Dubletten entfernen.
  3. Rechte planen: Rollen, Bereiche und Freigaben festlegen, bevor Daten importiert werden.
  4. Beteiligte einbinden: Datenschutzbeauftragte, Betriebsrat (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz), Geschäftsführung.
  5. Beschäftigte informieren: Welche Daten werden digital geführt, wer sieht sie, wie kann ich Einsicht nehmen?
  6. Pilot starten: Mit einer kleinen Gruppe testen, Rechte überprüfen, dann ausweiten.

Beschäftigte haben das Recht, in ihre Personalakte Einsicht zu nehmen (§ 83 Betriebsverfassungsgesetz). Die digitale Akte sollte dies unkompliziert ermöglichen, etwa mit einem Export. Mehr zu Abläufen bei der Einführung von Personalsoftware finden Sie im Ratgeber Personalsoftware einführen, ohne Prozesse zu verlieren.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist eine digitale Personalakte erlaubt?

Ja. Eine digitale Personalakte ist zulässig, wenn die Grundsätze der Datenschutz Grundverordnung eingehalten werden: klare Zwecke, begrenzter Zugriff, Sicherheit und Löschkonzept. Mit Anbietern ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.

Brauche ich einen Vertrag mit dem Softwareanbieter?

Ja. Verarbeitet der Anbieter Personaldaten in Ihrem Auftrag, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO erforderlich. Er regelt Weisungen, Sicherheit, Unterauftragnehmer und Löschung.

Wie lange darf ich Bewerbungen aufbewahren?

Häufig wird eine Frist von etwa sechs Monaten genannt, weil Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kurze Fristen haben. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie die Frist mit Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Rechtsberatung.

Dürfen Führungskräfte alle Akten ihres Teams sehen?

Nur das, was sie für ihre Aufgabe brauchen. Abwesenheiten und Anträge ja, Gehälter, Gesundheitsdaten und Abmahnungen in der Regel nicht. Legen Sie das über Rollen und Rechte fest.

Haben Beschäftigte ein Recht auf Einsicht in ihre Akte?

Ja. Nach § 83 Betriebsverfassungsgesetz haben Beschäftigte das Recht, in ihre Personalakte Einsicht zu nehmen. Hinzu kommen Auskunftsrechte nach der Datenschutz Grundverordnung.

Muss der Betriebsrat bei Einführung beteiligt werden?

Besteht ein Betriebsrat, hat er bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, mitzubestimmen (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz). Binden Sie ihn früh ein.

Ihre Fragenliste

Vor dem Anbietergespräch klären

  • Haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter?
  • Wo werden Daten gespeichert, und welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
  • Welche Rollen gibt es, und in welchem Tarif sind sie einstellbar?
  • Werden Zugriffe und Änderungen protokolliert?
  • Gibt es ein Löschkonzept mit Fristen je Dokumenttyp?
  • Können wir Beschäftigten Auskunft und Einsicht geben?
  • Sind Datenschutzbeauftragte und Betriebsrat eingebunden?
  • Wie erhalten wir Daten bei Vertragsende zurück, und in welchem Format?

Quellen

Die Angaben dieses Ratgebers beruhen auf diesen Quellen. Prüfen Sie dort den aktuellen Stand, bevor Sie entscheiden.

Dieser Ratgeber unterstützt Ihre Auswahl. Produktfunktionen, Preise und rechtliche Anforderungen sollten Sie vor einer Entscheidung anhand aktueller Herstellerangaben und bei Bedarf mit fachkundiger Beratung prüfen.

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